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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Akrivis Business Solutions GmbH (Heilbronner Str. 150, 70191 Stuttgart; HRB 737729, DE 273888913), im Folgenden „Akrivis“ genannt, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarungen besteht. Anderslautende Bestimmungen finden keine Anwendung, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als von Ihnen anerkannt.

3) Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes verwerten. Zudem werden personenbezogene Daten, soweit diese für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, ausschließlich zur Abwicklung der Verträge verwendet.

4) Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen, oder der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen, können Sie sich auch per E-Mail ( mail@akrivis.de) an uns wenden. (siehe auch Datenschutzerklärung)

5) Sämtliche Angaben hinsichtlich der von Akrivis angebotenen und vertriebenen Leistungen und Produkte in Produktbeschreibungen, Prospekten, Werbung oder ähnlichem, sowie Preisangaben sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert oder anders vereinbart.

6) Preisangaben gelten zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, kein gesondertes Zubehör, Updates, Aufrüstungen, Installationen, Schulungen oder sonstige Nebenleistungen. Die Rechnungsbeträge sind vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung mit Rechnungseingang sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7) Verbindliche Liefer- und Leistungstermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gerät Akrivis aus selbst zu vertretenden Gründen in Lieferverzug, so sind Sie berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem Sie erfolglos eine angemessene schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt haben. Die Haftung für höhere Gewalt, sowie einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Weiterhin wird keine Haftung für das Verschulden oder den Verzug von Dritten, insbesondere von Zulieferern übernommen.

Akrivis ist zu Teillieferungen berechtigt.

8) Der Gefahrenübergang an Sie findet mit der Übergabe der Ware an Sie/Ihren Beauftragten, bzw. bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson statt, unabhängig davon wer die Transportkosten trägt.

9) Akrivis kann die durch Annahmeverzug entstandenen Kosten, sowie gegebenenfalls den entgangenen Gewinn ersetzt verlangen. Bei Verweigerung der Abnahme, kann Akrivis wahlweise auf die Abnahme bestehen oder die Kaufsumme als Schadensersatz verlangen. Der Nachweis dass kein- oder ein geringerer Schaden entstanden ist verbleibt beim Käufer.

10) Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Akrivis. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen.

Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. bei Pfändung, hat der Käufer auf das Eigentum von Akrivis hinzuweisen und Akrivis unverzüglich zu benachrichtigen.

11) Soweit nicht anders vereinbart gewährt Akrivis ein nicht ausschließliches, nicht exklusives, unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; im Übrigen behält Akrivis jegliche Rechte am Produkt.

Der Käufer verpflichtet sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen von Akrivis.

12) Soweit ein von Akrivis zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist Akrivis nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Mängel sind umgehend nach Erhalt der Ware zu rügen. Rügen bedarf der Schriftform.

Ist Akrivis zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so ist der Käufer wahlweise berechtigt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen.

Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate ab Erhalt der Ware – außer bei Schadensersatzansprüchen.

13) Die Haftung von Akrivis ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für indirekte und nichtvorhersehbare Schäden sowie Folgeschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach den gesetzlich zwingenden Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen ist die Haftung von Akrivis wie folgt beschränkt:

Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Akrivis nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für Schäden, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbar waren. In jedem Fall ist die Haftung von Akrivis auf die Höhe der jeweiligen Vertragsposition, maximal auf 50% des Auftragswertes beschränkt.

14) Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten nicht ohne gesonderte Vereinbarung mit Akrivis übertragen.

15) Falls der Käufer Vereinbarungen verletzt, ist Akrivis zur Zurückhaltung seiner Leistungen, bei wesentlicher Vertragsverletzung zur sofortigen Kündigung und Rückforderung berechtigt. Bei wesentlicher Verletzung werden sämtliche geschuldete oder noch fällig werdende Beträge sofort zur Zahlung an Akrivis fällig.

16) Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist nur bei rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen möglich.

17) Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Stuttgart.

18) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Interesse der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand Januar 2022

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